Grüß Gott!

Herzlich willkommen bei der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Lippertsgrün. Hier können Sie Altbekanntes und sicherlich auch Neues über uns erfahren. Lernen Sie uns und unser Angebot kennen. Als kleine Dorfgemeinde mitten im Frankenwald laden wir Sie ein und begrüßen Sie gerne auch persönlich bei unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen.

Viel Freude beim Lesen und Entdecken
 


Zwölfuhrläuten
Bildrechte BR1-Heimat

Lassen Sie sich von dem "Zwölfuhrläuten" unserer Martin-Luther-Kirche begrüßen:


 

Aktuelles

Kirchenvorstandswahlen am 20.10.2024

Die sechsjährige Amtsperiode der Kirchenvorstände in unseren Gemeinden geht im Herbst zu Ende. Am 20. Oktober 2024 ist in ganz Bayern Kirchenvorstandswahl. Kirchenvorstandswahlen sind wichtige Stationen im Leben unserer Gemeinden. Je nach Größe der Gemeinde sind auch die Kirchenvorstände unterschiedlich groß, sie setzen sich aus gewählten und berufenen Mitgliedern zusammen. Die Pfarrpersonen gehören von Amts wegen zum Kirchenvorstand.

Das Auferstehungskreuz - Osterbotschaft auf dem Friedhof

Auferstehungskreuz
Bildrechte W. Peetz

Auf dem Granitstein am Fuß des Friedhofskreuzes in Lippertsgrün sind die Worte Jesu zu lesen: "Ich bin die Auferstehung und das Leben" (Johannes 11, 25). Die Hoffnung von Ostern gehört auf den Friedhof, weil der Tod nicht das letzte Wort hat. Hier am großen Messingkreuz mit der blauen Glaskugel im Schnittpunkt der Kreuzesarme trifft sich die Gemeinde am Ostersonntag vor dem Gottesdienst, um den Auferstehungsmorgen zu feiern.

Kirchgeld 2023

Die Anschreiben zur Erhebung des Kirchgelds kamen wie jedes Jahr gegen Ende des Monats November in die Haushalte und haben auf besondere Vorhaben in unseren
Kirchengemeinden aufmerksam gemacht. Das Kirchgeld ist eine Besonderheit der Evang.-Luth. Kirche in Bayern. Weil in Bayern die Kirchensteuer um einen Prozentpunkt niedriger ist als anderswo im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), wird das Kirchgeld als Ortskirchensteuer für Projekte in der eigenen Kirchengemeinde erhoben und darf auch vollständig gemeindebezogen verwendet werden.